Ziel und Zweck der RWU
Der Zweckverband Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) fördert die geordnete räumliche Entwicklung im Verbandsgebiet. Die RWU arbeitet die dafür notwendigen regionalen Richtpläne aus und hilft mit, die Planungen der Verbandsgemeinden unter sich zu koordineren und auf die regionalen Ziele auszurichten.
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeiten des Zweckverbandes sind das Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie das Gemeindegesetz des Kantons Zürich.
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeiten des Zweckverbandes sind das Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie das Gemeindegesetz des Kantons Zürich.
Der Regierungsrat hat die neuen Verbandsstatuten (gültig ab 1.1.2019) am 24. Oktober 2018 mit Beschluss Nr. 976 genehmigt.
- Statuten RWU (gültig ab 1.1.2019)
- Regierungsratsbeschluss vom 24. Oktober 2018
- Geschäftsordnung Vorstand